Unmittelbar nach der Konkurseröffnung sichert das Konkursamt alle Aktiven. Um diese zu erfassen, lädt es den Konkursiten zur Einvernahme, d.h. zur Befragung ein. Die Einvernahme klärt insbesondere folgende Punkte:
- genaue Personalien, Erreichbarkeit, Telefon, Adresse
- An der jetzigen Adresse wohnhaft seit
- Familienverhältnisse:
- Zivilstand / Güterstand
- Kinder unter elterlicher Sorge / Personen im gleichen Haushalt
- Vormundschaftliche Massnahmen
- Militärische Einteilung
- frühere Konkurs- oder Pfändungsverlustscheine
- Vorstrafen
- hängige Prozesse und Verwaltungsverfahren
- jetzige Betätigung / Gewerbebetrieb
- Angestellte, Arbeiter, Dienstboten
- Halten einer Bewilligung als Privatdetektiv
- Rechtsmittel gegen die Eröffnung
- Grund des Konkursausbruches:
- formell (Betreibung oder auf eigenes Begehren)
- materiell (welche Gründe führten dazu?)
- Mietverhältnisse / Mietzins
- Bankverkehr / Postcheck
- Verträge, die noch nicht erfüllt sind
- Depots, Hinterlagen, Kautionen
- Versicherungen (u.a. mit Rückkaufswert)
- Handlungen vor der Konkurseröffnung
- Handelsregistereintrag / Mehrwertsteuerpflicht
Selbstverständlich folgt auch eine Befragung über alle Aktiven (im In- und Ausland; Grundstücke; bewegliche Sachen, so auch geleaste und gemietete Gegenstände; Wertschriften, Guthaben und Beteiligungen) und Passiven (wieviele Gläubiger, welche Gesamtschuldensumme). Bei Gesellschaften werden zusätzlich die Angaben betr. Kapital, Sitz, Versammlungsprotokolle, Anteils- / Aktienbesitzer, Organe, Verantwortung begründende Handlungen, etc. aufgenommen.
Halten Sie alle diese Informationen bitte bereit. Sie erleichtern damit die Aufnahme des Verfahrens und fördern eine effiziente Abwicklung.