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Einvernahme

Wann und wie werden Schuldner im Konkurs einvernommen?

Unmittelbar nach der Konkurseröffnung sichert das Konkursamt alle Aktiven. Um diese zu erfassen, lädt es den Konkursiten zur Einvernahme, d.h. zur Befragung ein. Die Einvernahme klärt insbesondere folgende Punkte:

  • genaue Personalien, Erreichbarkeit, Telefon, Adresse
  • An der jetzigen Adresse wohnhaft seit
  • Familienverhältnisse:
    • Zivilstand / Güterstand
    • Kinder unter elterlicher Sorge / Personen im gleichen Haushalt
  • Vormundschaftliche Massnahmen
  • Militärische Einteilung
  • frühere Konkurs- oder Pfändungsverlustscheine
  • Vorstrafen
  • hängige Prozesse und Verwaltungsverfahren
  • jetzige Betätigung / Gewerbebetrieb
  • Angestellte, Arbeiter, Dienstboten
  • Halten einer Bewilligung als Privatdetektiv
  • Rechtsmittel gegen die Eröffnung
  • Grund des Konkursausbruches:
    • formell (Betreibung oder auf eigenes Begehren)
    • materiell (welche Gründe führten dazu?)
  • Mietverhältnisse / Mietzins
  • Bankverkehr / Postcheck
  • Verträge, die noch nicht erfüllt sind
  • Depots, Hinterlagen, Kautionen
  • Versicherungen (u.a. mit Rückkaufswert)
  • Handlungen vor der Konkurseröffnung
  • Handelsregistereintrag / Mehrwertsteuerpflicht

Selbstverständlich folgt auch eine Befragung über alle Aktiven (im In- und Ausland; Grundstücke; bewegliche Sachen, so auch geleaste und gemietete Gegenstände; Wertschriften, Guthaben und Beteiligungen) und Passiven (wieviele Gläubiger, welche Gesamtschuldensumme). Bei Gesellschaften werden zusätzlich die Angaben betr. Kapital, Sitz, Versammlungsprotokolle, Anteils- / Aktienbesitzer, Organe, Verantwortung begründende Handlungen, etc. aufgenommen.

Halten Sie alle diese Informationen bitte bereit. Sie erleichtern damit die Aufnahme des Verfahrens und fördern eine effiziente Abwicklung.