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Ausbildung

Kurzportrait der kaufmännischen Grundbildung auf einem Notariat

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Banner Kaufmännische Grundbildung

Berufsbild- und Tätigkeitsbeschreibung

Kaufleute EFZ der Branche Notariate Schweiz unterstützen im Kanton Zürich die Notarpatentinhaber(innen) bei den verschiedenen Geschäften des Zivilrechtes. Sie bereiten schriftliche Verträge (Ehe- und Erbverträge, Gesellschaftsverträge usw.) und öffentliche Urkunden (Grundstückverträge, Bürgschaftserklärungen, Stiftungsurkunden usw.) vor und kümmern sich um alle weiteren administrativen Belange eines Notariates. Zu den typischen Arbeitssituationen gehören u.a.: 

  • Öffentliche Beurkundungen und amtliche Beglaubigungen aufsetzen
  • Weitere Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit abwickeln
  • Konkursverfahren abwickeln
  • Rechtliche Voraussetzungen prüfen und Vertragsarten und Vertragsformen prüfen
  • Eheverträge, einfache Erbverträge und Testamente, Kauf- und Dienstbarkeitsverträge sowie weitere Dokumente im Zusammenhang mit Grundstückgeschäften aufgrund von Gesprächen mit Kund(inn)en und Notizen von Vorgesetzten formulieren
  • Dokumente für Unternehmensgründungen, Kapitalerhöhungen, Statutenänderungen und Liquidationen entwerfen

Das Anforderungsprofil an unsere Lernenden ist entsprechend hoch. Der Umgang mit elektronischen Hilfsmitteln und Medien gehört zum täglichen Handwerk und erleichtert viele Aufgaben wie das Erstellen von Dokumenten, Auszügen, Statistiken oder die Suche bzw. die Ermittlung gesuchter Informationen aller Art. Die Ausbildung erfolgt nach dem Bundesgesetz über die Berufsbildung bzw. nach der vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erlassenen Bildungsverordnung und dem zugehörigen Bildungsplan. Die Ausbildung ist konsequent auf Handlungskompetenzen ausgerichtet. Sie befähigt die Lernenden zum Umgang mit Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowie zum lebenslangen Lernen nach dem Credo: 
Egal was die Zukunft bringt, Kaufleute sind darauf vorbereitet. 

Lehrbeginn

Die 3-jährige Lehre beginnt in der Regel nach den Sommerferien nach Abschluss der obligatorischen Volksschule, das Lehrverhältnis wird im Rahmen des Lehrvertrags detailliert festgelegt.

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