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Dienstbarkeiten, Nachbarrecht, Grundstücksgrenzen

Diverse gegen den jeweiligen Eigentümer eines Grundstückes gerichtete, privatrechtliche Nutzungsberechtigungen werden als Dienstbarkeiten bzw. Grundlasten im Grundbuch eingetragen.

Nähere Angaben siehe unter:

Das Grundbuchamt erteilt zudem Auskunft über die aus dem Grundbuch ersichtlichen nachbarrechtlich relevanten Rechtsverhältnisse, vgl. Nachbarrecht / Grundstücksgrenzen.

Weitere, für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstückes verbindliche Rechtsverhältnisse, siehe unter "Vormerkungen" und "Anmerkungen".