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Gebühren

Welche Gebühren werden Ihnen vom Grundbuchamt in Rechnung gestellt?

  1. Für die vorläufige Eintragung:

    0,5 ‰ von der Pfandsumme im Rahmen von Fr. 50.00 – 300.00 
    (§ 1 Ziff. 2.5.5.1 des Anhanges zur Notariatsgebührenverordnung)

    bei Fehlen einer Pfandsumme 
    (Sicherstellung des Gewinnanspruchs)
    pro Grundstück Fr. 50.-
    im Rahmen von Fr. 100.- bis 300.- 
     
  2. Für die definitive Eintragung:

    1,0 ‰ von der Pfandsumme, mindestens Fr. 100.00 
    (§ 1 Ziff. 2.3.1 des Anhanges zur Notariatsgebührenverordnung)