Wie viel kostet eine Beratung, die Errichtung oder der Widerruf eines Vorsorgeauftrages?
Unsere Gebühren sind in einem vom Kantonsrat genehmigten Gebührentarif (Änderung der Dienstanweisung zur Notariatsgebührenverordnung (KS 395)) festgesetzt.
Ziffer 4.2 | |
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4.2.3 | Vorsorgeauftrag |
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