Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Unterschriften sind entweder beim Notariat zu leisten oder beim Notariat zu anerkennen. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, z.B. ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Dies im Unterschied zu der öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.
Unterzeichnen Sie Ihr Dokument im Namen einer im Handelsregister (www.zefix.ch) eingetragenen Gesellschaft (AG, GmbH, Genossenschaft etc.) können wir auf Wunsch auch Ihre Zeichnungsberechtigung in der Beglaubigung gegen eine zusätzliche Gebühr bestätigen.
Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich beim Notariat vorzusprechen und sich mit einem der folgenden Ausweispapiere auszuweisen:
- Pass
- Identitätskarte
- Ausländerausweis
(Führerausweis genügt nicht)
Vergessen Sie nicht, das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.
Auf allen Notariaten im Kanton Zürich werden die Beglaubigungen auch in französischer, italienischer und englischer Sprache erstellt. Einige Notariate verfügen über weitere Fremdsprachenkenntnisse. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem Notariat.