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Beglaubigungen

Was sind Beglaubigungen?

Eine Beglaubigung ist ein offizieller Akt durch ein Notariat, bei dem die Echtheit einer Unterschrift oder einer Dokumentkopie bestätigt wird. Dabei prüft der Notar oder die Notarin die Identität der unterzeichnenden Person mittels eines gültigen Ausweises (z. B. Pass oder Identitätskarte) und bescheinigt entweder, dass die Unterschrift wirklich von ihr stammt, oder dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Beglaubigungen beziehen sich allein auf Form und Authentizität – inhaltlich wird das Dokument nicht geprüft.

 

Es gibt folgende Arten von Beglaubigungen, die Ihnen Ihr Notariat gerne ausstellt:


1. Beglaubigungen von Unterschriften

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Unterschriften sind entweder beim Notariat zu leisten oder beim Notariat zu anerkennen. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, z.B. ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Dies im Unterschied zu der öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.

Unterzeichnen Sie Ihr Dokument im Namen einer im Handelsregister (www.zefix.ch) eingetragenen Gesellschaft (AG, GmbH, Genossenschaft etc.) können wir auf Wunsch auch Ihre Zeichnungsberechtigung in der Beglaubigung gegen eine zusätzliche Gebühr bestätigen. 

Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich beim Notariat vorzusprechen und sich mit einem der folgenden Ausweispapiere auszuweisen:

  • Pass
  • Identitätskarte
  • Ausländerausweis
    (Führerausweis genügt nicht)

Vergessen Sie nicht, das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.

Auf allen Notariaten im Kanton Zürich werden die Beglaubigungen auch in französischer, italienischer und englischer Sprache erstellt. Einige Notariate verfügen über weitere Fremdsprachenkenntnisse. Erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrem Notariat.

2. Beglaubigungen von Kopien

Gerne erstellen wir für Sie eine Kopie eines uns vorgelegten Original-Dokumentes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit.

3. Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Fotografien, sowie zur Sicherung des Datums

Weiter bestätigen wir Ihnen die Übereinstimmung von Abschriften und Auszügen aus Original-Dokumenten, die Identität von Personen auf Fotografien und nehmen die Sicherung des Datums auf einem uns vorgelegten Dokument vor.