Pfadnavigation Glossar Konkursit Konkursit Gemeinschuldner: gemeinsamer Schuldner aller Gläubiger. Diejenige Person, über welche der Konkurs eröffnet wurde. Die folgenden Seiten sind für diesen Begriff relevant: Auswirkungen auf den Schuldner Einstellung mangels Aktiven Einvernahme Fälligkeit aller Forderungen Forderungseingabe Konkursverzeichnis Präsenz- und Auskunftspflicht Strafanzeige oder Zivilklagen Straftatbestände Verwertung der Aktiven