Diese Übersicht zeigt die verschiedenen Funktionsbezeichnungen innerhalb der Notariate im Kanton Zürich – von Praktikant/innen über Sekretariate bis hin zu befugten Assistent/innen und Notar/innen. Jede Rolle ist mit spezifischen Qualifikationen und Zuständigkeiten verbunden, die durch Fachprüfungen geregelt und vom Notariatsinspektorat autorisiert sind.
Funktionsbezeichnungen
in den Notariaten im Überblick
Notar
Der Notar / die Notarin leitet das Amt (Amtsvorsteher/in) und ist befugt sämtliche durch das Notariat zu erledigenden Dienstleistungen vorzunehmen.
Notar-Stellvertreter
Der Notar-Stellverter / die Notar-Stellvertreterin ist befugt sämtliche durch das Notariat zu erledigenden Dienstleistungen vorzunehmen.
Notariatsassistent / Notariatsassistentin
Verfügt, gestützt auf eine Fachprüfung, über folgende durch das Notariatsinspektorat verliehenen Befugnisse (Zeichnungsberechtigungen)
Im notariellen Bereich:
- Aufnahme von Wechselprotesten
- Beurkundung von Rechtsgeschäften über dingliche und vormerkbare Rechte an Grundstücken
Im Grundbuchbereich:
Anlegung und Führung des Grundbuches (ohne die Abweisung von Grundbuchanmeldungen und die Unterzeichnung von Schuldbriefen) (oft wird im Rahmen dieser Tätigkeit die Funktionsbezeichnung Grundbuchsekretär verwendet).
Ein Teil der Notariatsassistenten verfügt zudem über folgende Kompetenzen im Konkursbereich:
- Im notariellen Bereich: Befugnis für die Beglaubigung von Unterschriften etc.
- Im Konkursbereich: Aufnahme von Konkursinventaren und Durchführung von Zwangsversteigerungen (mit Ausnahme der Zwangsversteigerung von Grundstücken). Oft wird im Rahmen dieser Tätigkeit die Funktionsbezeichnung Konkurssekretär verwendet.
Konkurssekretär(in)
(Karrierestufe Notariatsassistent(in) oder Notariatssekretär(in) mbA)
Verfügt, gestützt auf eine Fachprüfung, über folgende durch das Notariatsinspektorat verliehenen Befugnisse (Zeichnungsberechtigungen):
- Aufnahme von Konkursinventaren und Durchführung von Zwangsversteigerungen (mit Ausnahme der Zwangsversteigerung von Grundstücken).
Notariatssekretär(in) mbA
(mbA = mit besonderen Aufgaben)
Angestellte mit einer notariatsbezogenen Grundausbildung (z.B. Notariatslehre) und zusätzlichen besonderen fachlichen Qualifikationen und Aufgaben, die – gestützt auf eine Fachprüfung – über folgende durch das Notariatsinspektorat verliehene Befugnisse (Zeichnungsberechtigungen) im notariellen Bereich verfügen:
- Beurkundung von Rechtsgeschäften über dingliche und vormerkbare Rechte an Grundstücken
- Aufnahme von Wechselprotesten
Verwaltungssekretär(in) mbA
Angestellte ohne notariatsbezogene Grundausbildung, jedoch mit erheblicher Sachverantwortung in einzelnen Sachgebieten wie zum Beispiel:
- selbständige Kassa- und Rechnungsführung sowie Erstellung der Budgetübersicht
- Betreuung des Kundenempfanges
- Mitarbeit in Konkursverfahren und/oder Verfahren in Erbschaftssachen
- Mitarbeit in der Nachführung der Grundbucheinrichtung
Notariatssekretär(in)
Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen mit abgeschlossener Notariatslehre oder gleichwertigem Abschluss.
Notariatsangestellte(r) / Verwaltungsangestellte(r)
Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen ohne Notariatslehre.
Notariatslernende
Siehe Informationen zur Notariatslehre.