Ist Ihr Schuldner bereits in Konkurs gefallen, so können Sie Ihre Forderung während der Eingabefrist direkt beim Konkursamt anmelden. Sie müssen auch Ihre Eigentumsansprachen oder Pfandansprüche geltend machen (SchKG Art. 232).
Beachten Sie bitte, dass Ihre Forderungsanmeldung nebst der Bezeichnung des Schuldners folgende Angaben enthält:
- Genaue Angaben des Gläubigers (inkl. Telefonnummer sowie Bankverbindung / Einzahlungsschein);
- Kapitalbetrag Ihrer Forderung samt genauem Forderungsgrund (Belege beilegen!);
- Verzugszinsen bis zur Konkurseröffnung (5 %) und Betreibungskosten;
- Geltend gemachtes Privileg (SchKG Art. 219);
- Eine allfälige Verrechnung, vgl. die Voraussetzungen gemäss SchKG Art. 213.