Ist Ihr Schuldner bereits in Konkurs gefallen, so können Sie Ihre Forderung während der Eingabefrist direkt beim Konkursamt anmelden. Sie müssen auch Ihre Eigentumsansprachen oder Pfandansprüche geltend machen (Art. 232 SchKG).
Für allgemeine Forderungen können Sie unser Onlineformular für Forderungseingaben nutzen. Nach komplettem Ausfüllen des Formulars wird Ihnen ein PDF generiert, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und mit den notwendigen Belegen zusammen an das zuständige Konkursamt versenden.
Die Forderungsanmeldung ist jedoch auch formfrei möglich. Beachten Sie bitte, dass Ihre Forderungsanmeldung nebst der Bezeichnung des Schuldners folgende Angaben enthält:
- Genaue Angaben des Gläubigers (inkl. Telefonnummer sowie Bankverbindung / Einzahlungsschein);
- Kapitalbetrag Ihrer Forderung samt genauem Forderungsgrund (Belege beilegen!);
- Verzugszinsen bis zur Konkurseröffnung (5 %) und Betreibungskosten;
- Geltend gemachtes Privileg (Art. 219 SchKG);
- Eine allfällige Verrechnung, vgl. die Voraussetzungen gemäss Art. 213 SchKG.
Eine Forderungseingabe kann dem zuständigen Konkursamt auch elektronisch eingereicht werden. Damit eine elektronische Forderungseingabe rechtsgültig ist, muss sie unter Verwendung einer anerkannten Zustellplattform an die im öffentlichen Verzeichnis publizierte E-Mail-Adresse gesendet werden.
Die Notariate verwenden die anerkannte Zustellplattform IncaMail. Eine Eingabe ist auch über die anerkannte Zustellplattform PrivaSphere möglich, jedoch ausschliesslich unter Verwendung der Versandart 'eGov Einschreiben'. Eine Zustellung mit gewöhnlicher E-Mail ist nicht rechtsgültig.
Elektronische Forderungseingaben werden nur dann akzeptiert, wenn diese in Übereinstimmung mit Art. 33a SchKG und den Ausführungsbestimmungen der VeÜ-ZSSV (Art. 4 ff.) erfolgen.