Eidesstattliche Erklärungen werden oft in folgenden Zusammenhängen abgegeben:
- Stirbt eine Person mit (ehemaliger) ausländischer Staatsangehörigkeit, kann die eidesstattliche Erklärung dazu dienen, die gesetzlichen Erben zu ermitteln. Ob und von wem eine eidesstattliche Erklärung für die Erbenermittlung notwendig und zulässig ist, entscheidet das zuständige Einzelgericht.
- Sind Sie ausländischer Staatsangehöriger und wollen Ihren Ehepartner und/oder Ihre Kinder in die Schweiz nachziehen lassen, haben Sie in einer eidesstattlichen Erklärung Auskunft über Ihre Familienverhältnisse zu geben.
Erklärungen von ausländischen Brautleuten über ihren Zivilstand sind direkt beim Zivilstandsamt abzugeben.