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- Die zu Sonderrecht ausgeschiedenen Wohnungen (Stockwerkeinheiten 1, 2 und 3) sind auf den einzelnen Grundbuchblättern und auf den Stockwerkeigentums-Aufteilungsplänen bezeichnet.
- Die ausschliesslichen Benutzungsrechte an den Gartensitzplätzen sind im Reglement der Stockwerkeigentümergesellschaft (Benutzungs- und Verwaltungsreglement) aufgeführt. Oft verweist das Reglement diesbezüglich auf die Stockwerkeigentums-Aufteilungspläne.
- Die ausschliesslichen Benutzungsrechte an einzelnen Parkplätzen sind ebenfalls im Benutzungs- und Verwaltungsreglement bzw. in einem Anhang zum Benutzungs- und Verwaltungsreglement aufgeführt