Im Stockwerkeigentum hat jeder Eigentümer ein Sonderrecht an seiner Wohnung oder seinem Stockwerk. Diese Seite erklärt, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und wie Sonderrechte genutzt und verwaltet werden.
Schiffsregister / Verzeichnis der Korporations-Teilrechte
Was regelt das Schiffsregister?
Schiffsregister
Ins Schiffsregister werden bezüglich der darin aufgenommenen Schiffe Eigentum, Pfandrechte etc. eingetragen. Es ist ein öffentliches Register und wird gemäss den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Schiffsregister geführt. Gleich wie das Grundbuch gelten auch für das Schiffsregister das Prinzip des öffentlichen Glaubens, das Öffentlichkeitsprinzip (positive Rechtskraft) und das Eintragungsprinzip (negative Rechtskraft).
Im Kanton Zürich ist das Grundbuchamt Riesbach-Zürich für die Führung des Schiffsregisters zuständig (Art. 1 der eidg. Schiffsregisterverordnung).
Verzeichnis der Korporations-Teilrechte
Korporationen sind altrechtliche juristische Personen aus dem landwirtschaftlichen Bereich, die aus der gemeinsamen Nutzung von Grund und Boden entstanden sind. Diese vor der Einführung des Zivilgesetzbuches (also vor 1912) entstanden Körperschaften richten sich nach kantonalem Recht (vgl. Art. 59 Abs. 3 ZGB). Insbesondere Wald- und Allmendkorporationen sind im Kanton Zürich immer noch relativ weit verbreitet.
Korporationsteilrechte sind die den Mitgliedern dieser Korporationen an deren Grundstücken zustehenden Nutzungsrechte.
Nach kantonalem zürcherischen Recht werden Korporationsteilrecht wie Grundstücke behandelt und können somit wie Grundstücke gehandelt und mit beschränkten dinglichen Rechten belastet, insbesondere verpfändet werden. Das Notariat führt ein entsprechendes Verzeichnis (Verzeichnis der Korporations-Teilrechte).