Pfadnavigation Glossar Verzugszins Verzugszins Gesetzlicher Anspruch auf Zinsen zu 5% nach Inverzugsetzung des Schuldners durch Mahnung (Art. 102 OR). Die folgenden Seiten sind für diesen Begriff relevant: Die Zeit nach dem Konkurs Forderungseingabe Formulare Grundpfandgesicherte Forderung Grundpfandgesicherte Forderung Textblatt zu Forderungseingabe