Insolvenzentschädigung
Von der Arbeitslosenversicherung ausgerichtete Entschädigung an die Arbeitnehmer bei Konkurs des Arbeitgebers. Entschädigungsanspruch besteht für bestimmte im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bestehende Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. Art. 51 ff. AVIG [SR 837.0]);