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Eigentumsansprache

Begehren des Eigentümers auf Aussonderung seiner Sache aus der Konkursmasse nach Art. 242 SchKG. Die Konkursverwaltung kann diesen Anspruch anerkennen oder dem Eigentumsansprecher eine Frist von 20 Tagen ansetzen, innert welcher er Klage beim Richter am Konkursort einreichen kann.