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Forderungseingabe

Wie muss ich meine Geldforderung geltend machen?

Ist Ihr Schuldner bereits in Konkurs gefallen, so können Sie Ihre Forderung während der Eingabefrist direkt beim Konkursamt anmelden. Sie müssen auch Ihre Eigentumsansprachen oder Pfandansprüche geltend machen (Art. 232 SchKG).

Für allgemeine Forderungen können Sie unser Onlineformular für Forderungseingaben nutzen. Nach komplettem Ausfüllen des Formulars wird Ihnen ein PDF generiert, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und mit den notwendigen Belegen zusammen an das zuständige Konkursamt versenden. 

Die Forderungsanmeldung ist jedoch auch formfrei möglich. Beachten Sie bitte, dass Ihre Forderungsanmeldung nebst der Bezeichnung des Schuldners folgende Angaben enthält:


Wie muss ich andere Forderungen geltend machen?

Forderungen, welche nicht eine Geldzahlung zum Gegenstande haben, sind in Geldforderungen umzuwandeln.

Sie müssen nicht zwingend ein amtliches Eingabeformular (Downloads) verwenden, ein Brief genügt (s. auch ausländ. Forderungen).

Wie melde ich meinen Lohn an?

Für die Eingabe von Lohnforderungen wollen Sie bitte die separate Vorlage verwenden.

Genauere Angaben zur Eingabe einer Lohnforderung, zur Beantragung von Insolvenzentschädigung und zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern finden Sie hier.

Wie kann ich mein Eigentum zurückverlangen?

Dies können Sie mittels einer Eigentumsansprache (Art. 242 SchKG, Art. 45 KOV) tun. Sie können dafür unser Onlineformular nutzen. Nach komplettem Ausfüllen des Formulars wird Ihnen ein PDF generiert, welches Sie ausdrucken, unterschreiben und mit den notwendigen Belegen zusammen an das zuständige Konkursamt versenden. Bitte bezeichnen Sie den Gegenstand genau, legen einen Beweis Ihres Eigentums bei und stellen fest, weshalb der Konkursit im Besitz des Gegenstandes ist und ob er ihm weiterhin überlassen werden kann. Gelieferte Gegenstände gehen in das Eigentum des Gemeinschuldners über, sofern dies nicht durch Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister (www.vgbz.ch) ausgeschlossen wurde.

Muss ich Pfandgegenstände dem Konkursamt einreichen?

Sollten Sie ein Pfand besitzen, so müssen Sie dies dem Konkursamt mit Ihrer Forderungsanmeldung einreichen. Eine eigenständige Verwertung ist nicht zulässig. Vermietern steht das Retentionsrecht (Art. 268 OR) zu. Die Pfandgegenstände sind in der Forderungseingabe zu bezeichnen.