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Eintrag im Grundbuch

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Grundbuchanmeldung

Die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes kann gestützt auf eine schriftliche Grundbuchanmeldung des Grundeigentümers erfolgen. Dies setzt voraus, dass der Eigentümer die Pfandsumme und den Anspruch auf Pfandrechtserrichtung anerkennt. Da es sich um einen gesetzlichen Anspruch auf Eintragung handelt, braucht es keinen Pfandvertrag. Anerkennt der Grundeigentümer den Anspruch allerdings nicht, so ist eine Eintragung nur möglich, wenn der Anspruch des Bauhandwerkers gerichtlich festgestellt wurde. Dazu braucht es ein rechtskräftiges Gerichtsurteil.

Gerichtliche Geltendmachung

In den meisten Fällen ist der Eigentümer nicht bereit, die betreffende Grundbuchanmeldung zu unterzeichnen. In diesen Fällen muss der Bauhandwerker seinen Pfandrechtsanspruch wie folgt gerichtlich durchsetzen:

  • Vorläufige Eintragung

    Da in der Regel ein solches Urteil nicht innert der geforderten vier Montate vorliegt, besteht die Möglichkeit einer vorläufigen Eintragung (Art. 22 Abs. 4 GBV). Dazu ist dem zuständigen Gericht ein Gesuch um provisorische Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes, als vorsorgliche Massnahme, einzureichen. Bei drohendem Fristenablauf kann der Richter die vorsorgliche vorläufige Eintragung des Pfandrechts superprovisorisch anordnen. Diese Anordnung dient einzig der Fristwahrung und stellt noch keinen Entscheid über die vorläufige Eintragung dar.

    Im Gerichtsverfahren betr. vorläufige Eintragung hat der Bauhandwerker dem Richter in einem schnellen Verfahren das Bestehen des Pfandrechtes und der Pfandsumme glaubhaft zu machen. Gelingt ihm dies, kann das Gericht das Grundbuchamt anweisen, eine vorläufige Eintragung vorzumerken (zur Sicherung des Ranganspruches und um die Verwirkung der Eintragungsfrist zu verhindern).
     
  • Definitive Eintragung

    Heisst das Gericht das Begehren um vorläufige Eintragung gut, setzt es dem Bauhandwerker eine Frist zur Zivilklage auf definitive Eintragung des Pfandrechtes an. In dieser Klage wird über die definitive Eintragung des Pfandrechtes entschieden.

Das zuständige Gericht und weitere Informationen zu den Gerichtsverfahren, das Muster eines Gesuches um Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes inkl. dazugehöriger Checkliste finden Sie auf der Homepage der Gerichte Zürich.

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Stand: 16.10.2023, 10:26 Uhr