Der Katalog der — gestützt auf kantonale Gesetzesbestimmungen — anmerkbaren Arten von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ist ausgesprochen umfangreich. Eine nicht abschliessende Aufzählung solcher Anmerkungstatbestände befindet sich am Schluss dieser Seite.
Nachstehend werden drei der anmerkbaren öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen aus dem Planungs- und Baurecht kurz erläutert.