Show-Hide Background
Logo
  • Karriere
  • Offene Stellen
  • Lehrstellen
  • Download
  • Gesetzestexte
  • Links
  • Sitemap / Gesamtverzeichnis
  • Kontakt
Suche
Vergrösserung anzeigen
Alle Ergebnisse anzeigen
Suche
Inhaltsseiten
Glossar
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Notariatssuche
  • Glossar durchsuchen
  • Seite durchsuchen
  • Home
    • Karriere
    • Offene Stellen
    • Lehrstellen
    • Download
    • Gesetzetexte
    • Links
    • Sitemap/ Gesamtverzeichnis
    • Kontakt
  •  
  • Allgemeines
    • Inhaltsübersicht
    • Geschichtliches
      • Landschreiber
      • Grundprotokolle als Vorgänger
    • Informationsbestände
    • Leitbild
      • Leitbild: Gestern und Heute
      • Leitbild: Morgen
      • Unser Auftrag
      • Unsere Leistung
      • Unser Kundenverständnis
      • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    • Notariatslehre
      • Ausbildung
        • Was bringst Du mit?
        • Lehrverhältnis
        • Handlungskompetenzen
        • Kaufmännische Berufsschule
        • Überbetriebliche Kurse
        • Nach der Lehre
        • Wohin wende ich mich?
      • Weiterbildungs­möglichkeiten
    • Organisation
      • Leitung der Notariate
      • Aufsicht über die Notariate
      • Beschwerdeinstanzen
      • Notariatsinspektorat
      • Funktionsbezeichnungen in den Notariaten
      • Bedeutung der Amtskreise
      • Notariate in der Schweiz
    • Tätigkeitsbereiche
      • Liste der Dienstleistungen
      • Grenzen der Zuständigkeit
      • Statistik des gesamten Notariatswesens
  • Notariat
    • Inhaltsübersicht
    • Beglaubigungen
      • Apostille / Überbeglaubigung
      • Gebühren
    • Bürgschaften
      • Gebühren
    • Ehegüterrecht
      • Errungenschafts­beteiligung
        • Gesetzliche Regelung
        • Vertragliche Änderungen
      • Gütergemeinschaft
        • Gesetzliche Regelung
        • Vertragliche Änderungen
      • Gütertrennung
      • Inventar
      • Gebühren
    • Eidesstattl. Erklärungen
      • Gebühren
    • Erbrecht
      • Was ist zu tun im Todesfall?
      • Kann ich die Erbschaft annehmen?
        • Ausschlagung der Erbschaft
        • Öffentliches Inventar
        • Amtliche Liquidation
      • Wer erbt?
      • Begünstigung aus Versicherungen
      • Testament
        • Formvorschriften
        • Errichtung, Aufhebung und Abänderung
        • Verfügungen im Testament
        • Mustertestament
      • Erbvertrag
      • Ausgleichung und Herabsetzung
      • Testamentseröffnung- ­/deposition
      • Erbengemeinschaft
      • Gebühren
    • Gesellschaftsrecht
      • AG
        • Gründung einer AG
        • Kapitalerhöhung
        • Kapitalherabsetzung
        • Statutenänderung
        • Auflösung
        • Musterstatuten
      • GmbH
        • Gründung einer GmbH
        • Kapitalerhöhung
        • Kapitalherabsetzung
        • Statutenänderung
        • Übertragung Stammanteil
        • Auflösung
        • Musterstatuten
      • Fusionsgesetz
        • Fusion
        • Spaltung
        • Umwandlung
        • Vermögensübertragung
    • Gleichgeschlechtliche Paare
    • Grundstückgeschäfte
    • Stiftungen
      • Aufsichtsbehörde
      • Gebühren
    • Verlosungen
      • Gebühren
    • Vorsorgeauftrag
      • Gebühren
  • Grundbuch
    • Inhaltsübersicht
    • Allgemein
      • Grundbuchführung
        • Grundbuchblatt, S. 1-4
      • Einführung des Grundbuches
        • Stand der Grundbucheinführung
      • Einsicht ins Grundbuch
      • Grundeigentum
      • Miteigentum
      • Stockwerkeigentum
        • Merkmale des Stockwerkeigentums
        • Stockwerkeigentums­begründung
        • Sonderrecht
        • Aufteilungsplan-Beispiel
        • Grundstückbeschrieb Stockwerkeinheit
        • Eigentümerspalte gemeinschaftliches Grundstück
        • Stockwerkeigentümer­gemeinschaft
        • Stockwerkeigentümer­versammlung
      • Gesamteigentum
      • Schiffsregister/ Korporations-Teilrechte
    • El. Eigentumsabfrage
    • Anmerkungen
      • Wirkungen
      • Öff.-rechtl. Eigentumsbeschr.
      • Pensionskassen-Vorbezug
      • Grundbuchsperre (Kanzleisperre)
    • Auszugsbestellung
    • Dienstbarkeiten etc.
      • Dienstbarkeiten
        • Fuss- und Fahrwegrechte
        • Nutzniessung
        • Wohnrecht
        • Baurecht
      • Grundlasten
      • Nachbarrecht / Grundstücksgrenzen
    • Grundpfandrechte
      • Pfandobjekt
        • Umfang des Pfandobjektes
        • Pfandänderungen
        • Rang
        • Pfandstelle
      • Schuldbrief
        • Schuldbriefserrichtung/ Erhöhung
        • Pfandvertrag
        • Grundpfandgesicherte Forderung
        • Abbez. Schuldbriefe / Eigentümersch.
        • Sicherungsübereignung
        • Direktes Grundpfandrecht
        • Faustpfandrecht am Schuldbrief
        • Löschungen/ Reduktionen
        • Gläubigerwechsel
        • Schuldnerwechsel
        • Umwandlung
        • Schuldbriefformular 1-3
      • Grundpfand­verschreibung
        • Errichtung/ Erhöhung
        • Pfandvertrag
        • Grundpfandgesicherte Forderung
        • Löschungen/ Reduktionen
        • Gläubigerwechsel
        • Schuldnerwechsel
      • Gesetzliche Pfandrechte
        • Unmittelbare gesetzliche Pfandrechte
        • Mittelbare gesetzliche Pfandrechte
        • Bauhandwerker­pfandrecht
          • Voraussetzungen
          • Eintrag im Grundbuch
          • Wirkung/ Löschung
          • Gebühren
      • Gebühren
    • Kaufvertrag etc.
      • Reservationsvereinbarung
      • Einzelne Vertragsbestimmungen
        • Parteien (Verkäufer/Käufer)
        • Grundstückbeschrieb
        • Kaufpreis, Kaufpreistilgung
        • Eigentumsübertragung / Besitzesantritt
        • Gewährleistung
        • Grundsteuer (Grundstück­gewinnsteuer) und Mietverträge/ Versicherungen
        • Mietverträge/ Versicherungen
      • Finanzierung des Grundstückkaufs
      • Stockwerkeigentums- Vertragsbestimmungen
        • Stockwerkeigentums-Aufteilungspläne
        • Reglement
        • Erneuerungsfonds / StWE-Pfandrecht
      • Gemeinschaftliches Eigentum
      • Bewilligungsgesetz
      • Kaufsangaben-Formular
      • Vorkaufsrecht
      • Kaufsrecht / Rückkaufsrecht
      • Gebühren
      • Vorgehen bei Gesamtüberbauungen
    • Vormerkungen
      • Vormerkbare persönliche Rechte
      • Verfügungs­beschränkungen
      • Vormerkung Mietvertrag
      • Vorläufige Eintragungen
    • Weitere Eigentums­änderungen
      • Schenkung/Erbvorbezug
      • Erbfolge/Erbteilung
      • Tausch
      • Grenzänderung
      • Änderung Stockwerkeigentum
      • Gesellschaftsrechtliche Eigentumsänderungen
  • Konkurs
    • Inhaltsübersicht
    • Ablauf des Konkurses
    • Eingabeformular
    • Gläubigerengagement
      • Kostenvorschuss
      • Kaufsofferten
      • Klagen / Beschwerden
      • Zirkularbeschlüsse
      • Gläubigerversammlung
      • Strafanzeige oder Zivilklagen
      • Verjährungsunterbrechung
    • Gläubigerfragen / Lohn
      • Betreibungsarten
      • Forderungseingabe
        • Textblatt zu Forderungseingabe
        • Grafik ALK-Leistungen
        • Berechnung Retentionsrecht
        • Formular f. Forderungseingabe
      • Lohngläubiger
    • Konkursverzeichnis
    • Schuldnerfragen
      • Alternativen zum Konkurs
        • Nachlass / private Sanierung
        • Sozialamt
      • Der Weg in den Konkurs
        • Insolvenzerklärung
        • Bilanzdeponierung
      • Abwehr des Konkurses
      • Auswirkungen des Konkurses
        • Verwertung der Aktiven
        • Präsenz- und Auskunftspflicht
          • Einvernahme
        • Fälligkeit aller Forderungen
        • Betreibungshandlungen enden
        • Straftatbestände
        • Auswirkungen auf den Schuldner
        • Betriebsfortführung
        • Die Zeit nach dem Konkurs
    • Verfahrensarten
      • Konkursarten
        • Ordentliches Verfahren
        • Summarisches Verfahren
        • Einstellung mangels Aktiven
        • SchKG Art. 230a
      • Formulare
    • Verwertungen

NEU mit SMS Code

Elektronische Eigentumsabfrage
zu Grundstücken im Kanton Zürich

Zu Infos und Abfrage

Revidiertes Erbrecht

per 1.1.2023

Merkblatt zu den wichtigsten Änderungen

Neues Aktienrecht 2023

Gültig ab 1.1.2023

Umfangreiche Vorlagensammlung und Textbausteine für Mutationen innerhalb der Rechtsformen als Download verfügbar.

Spaltung

Sie sind hier:   Home > Notariat > Gesellschaftsrecht > Fusionsgesetz > Spaltung

Welche Änderungen hat eine Spaltung gemäss Fusionsgesetz zur Folge?

Bei der Spaltung werden Aktiven und Passiven der übertragenden Gesellschaft ganz oder teilweise herausgelöst und auf eine oder mehrere übernehmende Gesellschaften übertragen. Die Anteils- und Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft werden gewahrt indem diese Anteils- und Mitgliedschaftsrechte an der (bzw. den) übernehmenden Gesellschaft(en) erhalten. Die im Inventar enthaltenen Aktiven und Passiven gehen durch partielle Universalsukzession auf die übernehmende(n) Gesellschaft(en) über.

Welche Spaltungen sind zulässig?

Spaltungen können in verschiedenen Formen vorgenommen werden (vgl. dazu z. B. www.fusg.ch). Im Gesetz (Art. 29 FusG) wird folgende Unterscheidung vorgenommen:

  • Aufspaltung: Das Vermögen der übertragenden Gesellschaft wird geteilt und auf mehrere übernehmende Gesellschaften übertragen. Die übertragende Gesellschaft wird dadurch aufgelöst.
  • Abspaltung: Ein Teil des Vermögens der übertragenden Gesellschaft wird auf die übernehmende(n) Gesellschaft(en) übertragen.

Spaltungen können nur bei Kapitalgesellschaften (AG, Kommandit-AG und GmbH) und Genossenschaften vorgenommen werden (Art. 30 FusG).

Welche Geschäfte sind bei einer Spaltung öffentlich zu beurkunden?

Nach dem Abschluss des Spaltungsvertrags, der Erstellung des Inventars und des Spaltungsberichts und der Prüfung durch einen besonders befähigten Revisor werden die relevanten Dokumente den Gesellschaftern zur Einsicht aufgelegt. Anschliessend haben die Generalversammlungen (vgl. Art. 2 lit. h FusG) sämtlicher an der Spaltung beteiligten Gesellschaften den Spaltungsbeschluss zu fassen, welcher gemäss Art. 44 FusG öffentlich zu beurkunden ist.

Die Eigentumsübertragung von Grundstücken infolge Fusion muss im Grundbuch nachvollzogen werden (Art. 104 FusG). Dazu muss bei einer Abspaltung die übernehmende Gesellschaft eine durch einen Schweizer Notar erstellte öffentliche Urkunde zuhanden des Grundbuchamtes einreichen (Art. 104 Abs. 3 FusG). In dieser wird festgestellt, dass das Eigentum an den betreffenden Grundstücken auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangen ist.

Allfällige im Zusammenhang mit der Fusion nötig werdende weitere Geschäfte (z.B. Gründung, Kapitalerhöhung, Statutenänderung usw.) von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung bedürfen gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts ebenfalls der öffentlichen Beurkundung.

Was muss nach der Beurkundung des Spaltungsbeschlusses unternommen werden?

Nach der durchgeführten Beurkundung der Spaltungsbeschlüsse reichen die beteiligten Gesellschaften ein Urkundenexemplar und die in Art. 134 HRegV genannten Belege dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich ein. Die Behörde prüft  die Unterlagen und stellt den Beteiligten danach die Anmeldung zu. Die Anmeldung kann jedoch auch ohne Mitwirkung des Handelsregisteramtes erstellt und bereits zusammen mit den nötigen Belegen unterzeichnet und eingereicht werden.

Sobald die Belege und Anmeldungen dem Handelsregisteramt zugestellt wurden, erfolgt die Eintragung der Spaltung im Handelsregister und die Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Bei einer Aufspaltung wird die übertragende Gesellschaft mit der Eintragung der Spaltung gelöscht (Art. 51 Abs. 3 FusG). Die Organe der übernehmenden Gesellschaft können danach über die Vermögenswerte (ausgenommen Grundstücke) im Spaltungsinventar verfügen (Art. 52 FusG).
Notariat
Notariat

Notariatssuche

Notariatssuche

Weitere Links

  • Ihr Feedback
  • Offene Stellen
© 2025 Notariatsinspektorat des Kantons Zürich (Impressum | Datenschutzerklärung)
Stand: 16.10.2023, 10:26 Uhr