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Gebühren

Wie viel kostet die Beurkundung eines Ehevertrages oder eines Inventars im Sinne von Art. 195a ZGB?

Unsere Gebühren richten sich nach dem vom Kantonsrat festgesetzten Gebührentarif.

Ziffer 4.2
4.2.1EhevertragFr. 200.- bis 4'000.-
 Die Gebühr wird in der Regel nach dem Stundenaufwand berechnet. Sie beträgt im gegebenen Rahmen jedoch mindestens 1 ‰ des von der Aenderung betroffenen Nettovermögens, bei einer gegenseitigen Begünstigung vom Nettovermögen beider Partner. Massgebend sind die Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. 
4.2.2Inventar mit Urkunde über die Vermögenswerte der EhegatteFr. 150.- bis 1'000.-
 Die Gebühr bemisst sich nach dem Zeitaufwand.