Wie viel kostet die Beurkundung eines Ehevertrages oder eines Inventars im Sinne von Art. 195a ZGB?
Unsere Gebühren richten sich nach dem vom Kantonsrat festgesetzten Gebührentarif.
| Ziffer 4.2 | ||
|---|---|---|
| 4.2.1 | Ehevertrag | Fr. 200.- bis 4'000.- |
| Die Gebühr wird in der Regel nach dem Stundenaufwand berechnet. Sie beträgt im gegebenen Rahmen jedoch mindestens 1 ‰ des von der Aenderung betroffenen Nettovermögens, bei einer gegenseitigen Begünstigung vom Nettovermögen beider Partner. Massgebend sind die Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. | ||
| 4.2.2 | Inventar mit Urkunde über die Vermögenswerte der Ehegatte | Fr. 150.- bis 1'000.- |
| Die Gebühr bemisst sich nach dem Zeitaufwand. | ||