Termine
Termine nach telefonischer Voranmeldung. Auch für Bürgschaften, eidesstattliche Erklärungen und umfassende Beglaubigungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Übliche Schaltergeschäfte (einfache Beglaubigungen und kurze Auskünfte) erteilen wir Ihnen gerne während unserer Öffnungszeiten ohne vorgängige Terminabsprache.
Ausweise
Bitte gültigen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitnehmen. Führerausweis genügt nicht.
