Öffentliches Inventar
erbrechtliches Institut: Sind die Vermögensverhältnisse des Erblassers unübersichtlich und steht nicht fest ob und welche Schulden vorhanden sind, kann ein einzelner Erbe innert Monatsfrist ein öffentliches Inventar verlangen. Die zuständige Behörde führt einen Schuldenruf durch und nimmt sämtliche Vermögenswerte und Passiven (Schulden) des Nachlasses in das öffentliche Inventar auf. Die Erben können nach Abschluss des Inventars innert Monatsfrist entscheiden, ob sie die Erbschaft ausschlagen, die amtliche Liquidation verlangen, unter öffentlichem Inventar oder vorbehaltlos annehmen wollen. Nehmen sie die Erbschaft unter öffentlichem Inventar an, gehen sowohl die Aktiven wie auch die im Inventar aufgeführten Passiven auf die Erben über. Sie haften jedoch denjenigen Gläubigern nicht, welche es versäumt haben, ihre Forderungen anlässlich des Rechnungsrufes anzumelden.