letztwillige Verfügung
auch Testament genannt: einseitiges Rechtsgeschäft (im Gegensatz zum Erbvertrag, der ein zweiseitiges Rechtsgeschäft darstellt) von Todes wegen, welches den Willensausdruck von nur einer Person zum Ausdruck bringt. Das Testament wird letztwillige Verfügung genannt, weil es bis zum Tode des Verfügenden frei widerruflich ist, so dass man annimmt, die in ihr enthaltenen Anordnungen hätten dem Willen des Erblassers nicht nur zur Zeit der Errichtung, sondern auch noch zur Zeit seines Todes entsprochen;