Wie viel kostet eine Beratung, die Errichtung oder der Widerruf eines Vorsorgeauftrages?
Unsere Gebühren sind in einem vom Kantonsrat genehmigten Gebührentarif (Änderung der Dienstanweisung zur Notariatsgebührenverordnung (KS 395)) festgesetzt.
| Ziffer 4.2 | |
|---|---|
| 4.2.3 | Vorsorgeauftrag | 
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