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Vorläufige Eintragung

Vormerkung im Grundbuch zur Sicherung behaupteter dinglicher Rechte. Bsp. Vorläufige Eintragung eines Bauhanwerkerpfandrechts nach Art. 839 ZGB oder die vorläufige Eintragung des Eigentums bei einer diesbezüglichen Grundbuchberichtigungklage.