Vermächtnis
Zuwendungsgeschäft von Todes wegen (Testament / Erbvertrag), welches dem Begünstigten keine Erbenstellung, sondern eine Forderung gegenüber der mit der Ausrichtung des Vermächtnisses beschwerten Person (vom Erblasser bestimmt, bzw. Erbengemeinschaft insgesamt) gibt (Art. 484 ZGB).