Rechtsgrund
grundbuchrechtlich: Tatsache (z.B. Vertrag resp. die im Vertrag enthaltene Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen und somit die Eigentumsänderung im Grundbuch anzumelden), gestützt auf welche eine Grundbuchanmeldung abgegeben wird.