Pfadnavigation Glossar Pflichtteil Pflichtteil jener Teil der gesetzlichen Erbquote, den der Erblasser seinen gesetzlichen Erben nicht entziehen kann (Art. 471 ZGB); Die folgenden Seiten sind für diesen Begriff relevant: Schenkung / Erbvorbezug Vertragliche Änderungen Vertragliche Änderungen