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Namenschuldbrief

Grundpfandschuldart, bei welcher der Gläubiger auf dem Titel (Wertpapier) namentlich erwähnt ist. Bei Uebertragung der Gläubigerrechte muss zusätzlich zur Besitzesübergabe auch die Übertragung auf dem Titel vermerkt und unterzeichnet werden (Indossament). vgl. auch Schuldbrief