Nachlass
im Erbrecht: Erbschaft: Sondervermögen (Mobilien, Immobilien, Rechte, Verpflichtungen und Schulden), das vor der Erbteilung der Erbengemeinschaft (zu Gesamteigentum) gehört und den entsprechenden besonderen Verfügungs- und Verwaltungsregeln untersteht;