Kataster der belasteten Standorte (KbS)
Die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) verpflichtet die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu erstellen und zu führen.
vgl. www.abfallwirtschaft.zh.ch