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Kataster der belasteten Standorte (KbS)

Die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV) verpflichtet die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte (KbS) zu erstellen und zu führen. vgl. www.abfallwirtschaft.zh.ch