Pfadnavigation Glossar Insolvenzerklärung Insolvenzerklärung Schuldner erklärt sich für zahlungsunfähig und beantragt selber die Konkurseröffnung (vgl. Art. 191 SchKG); Die folgenden Seiten sind für diesen Begriff relevant: Insolvenzerklärung Ordentliches Verfahren Schuldnerfragen Textblatt zu Forderungseingabe