Pfadnavigation Glossar Handänderungssteuer Handänderungssteuer Seit dem 1. Januar 2005 unterliegen Handänderungen an zürcherischen Liegenschaften keiner Handänderungssteuer mehr. Die folgenden Seiten sind für diesen Begriff relevant: Gesellschaftsrechtliche Eigentumsänderungen Grundsteuer (Grundstückgewinnsteuer) und Mietverträge/ Versicherungen Tausch