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Erbschein, Erbbescheinigung

Ausweis über den Kreis der Erbberechtigten. Die Erbbescheinigung wird von der zuständigen Behörde (Kt. ZH Bezirksgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers) auf Antrag ausgestellt und wird benötigt, um über die Erbschaft verfügen zu können.