Erbschaft
Nachlass: Sondervermögen aus Sachen, Rechten und Schulden, das der Erbengemeinschaft gehört und den entsprechenden Verfügungs- und Verwaltungsregeln (Gesamteigentum) untersteht; Gesamtheit der vom Erblasser hinterlassenen Vermögenswerte und Schulden; vgl. im Übrigen Art. 560 ZGB