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Enteignung

Formelle Enteignung: Eigentum wird im öffentlichen Interesse und gegen Entschädigung durch einen Hoheitsakt entzogen oder beschränkt und auf einen Dritten (meist Gemeinwesen) übertragen. Materielle Enteignung: Nutzung des Eigentums wird unvorhersehbar und stark eingeschränkt, so dass Entschädigung geschuldet ist