Pfadnavigation Glossar Abtretung Abtretung auch Zession genannt: Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubidger Die folgenden Seiten sind für diesen Begriff relevant: Gesetzliche Regelung Gläubigerwechsel Schenkung / Erbvorbezug SchKG Art. 230a Strafanzeige oder Zivilklagen Summarisches Verfahren Verjährungsunterbrechung Zirkularbeschlüsse