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Erbvertrag

verbindliche Vereinbarung über den Nachlass zwischen dem Erblasser und einem oder mehrerer weiteren Vertragsparteien unter Mitwirkung von zwei Zeugen; gibt die Möglichkeit, den Nachlass unter Mitwirkung aller Betroffenen, unabhängig von den gesetzlichen Pflichtteilsansprüchen usw., nach den individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien zu regeln