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Die Zeit nach dem Konkurs

Sie sind hier:   Home > Konkurs > Schuldnerfragen > Auswirkungen des Konkurses > Die Zeit nach dem Konkurs

Habe ich danach keine Schulden mehr?

Ist der Konkurs vollständig durchgeführt, so sind noch nicht alle Probleme gelöst. Während bei konkursamtlichen Nachlassliquidationen und bei Gesellschaften oder anderen juristischen Personen nach dem Abschluss des Konkursverfahrens keine haftbare Person mehr greifbar ist (Verantwortlichkeitsforderungen gegenüber den Organen vorbehalten), bleibt der natürlichen Person die Schuldenhaftung erhalten. Was bringt Konkurs überhaupt?

Privatpersonen werden durch den Konkurs ihre Schulden nicht los, sie gewinnen aber durch die eingeschränkten Betreibungsmöglichkeiten Zeit und die Chance, eine neue Existenz aufzubauen.

Kann man mich erneut belangen?

Für alle nicht gedeckten Forderungen werden Verlustscheine ausgestellt. Sie geben den Gläubigern die Möglichkeit, den Schuldner wieder neu zu betreiben. Hat der Schuldner die Forderung im Konkurs anerkannt, so hat der Gläubiger einen provisorischen Rechtsöffnungstitel. Der Schuldner kann bei neuen Betreibungen den besonderen Rechtsvorschlag „kein neues Vermögen“ geltend machen, was die Betreibung hindert, sofern der Schuldner dem Richter glaubhaft darlegen kann, dass er nicht zu neuem Vermögen gekommen ist (Art. 265a SchKG). Der als neues Vermögen pfändbare Einkommensteil wird in der Praxis so bestimmt, dass zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum ein angemessener Zuschlag addiert wird. Erzielt also der Schuldner - alleine oder zusammen mit einer anderen Person derselben Haushaltsgemeinschaft - ein Einkommen, welches ihm erlaubt oder erlauben würde, neues Vermögen anzuhäufen, so ist dieser Teil des Einkommens pfändbar.

Einige Gläubiger werden ihre Verlustscheine auch an ein Inkassobüro verkaufen, welches sich später wieder meldet und die Eintreibung erneut aufnimmt.In dieser Zeit laufen jedoch keinerlei Verzugszinsen mehr, sodass sich die Schulden nicht vergrössern. Oft ergibt sich auch die Möglichkeit, mit den Gläubigern eine Vereinbarung zu treffen, wonach der Verlustschein für einen Teilbetrag ausgekauft werden kann.

Der Konkurs gibt die Chance auf einen Neuanfang ohne Betreibungen. Er vernichtet aber keine Schulden!

Konkursamt
Konkursamt

Begriffe im Glossar:

Verlustschein
Pfändung
Rechtsöffnung
Rechtsvorschlag
Betreibung
Juristische Person
Liquidation der Erbschaft, konkursamtliche
Natürliche Person
Verzugszins
Forderung
Gläubiger
Inkasso
Verantwortlichkeit
Konkurs

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Stand: 28.02.2020, 16:02 Uhr