Bauhandwerkerpfandrechtbesondere Art der Grundpfandverschreibung, die Forderungen von Bauhandwerkern sichert; vgl. Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 und Abs. 2, Art. 839 ff. ZGB.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bauhandwerker einen Anspruch auf Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes.
Die folgenden Seiten sind für diesen Begriff relevant:
Neue Suche