Notarim Kanton Zürich eine vom Volk auf 4 Jahre gewählte Amtsperson (§ 10 NotG), die dem Notariat vorsteht und dieses leitet. Im Gegensatz zum frei erwerbenden Notar in vielen anderen Kantonen ist der zürcherische Notar festbesoldeter Staatsangestellter (§ 18 NotG).
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